Amtshaftung infolge Corona-Rechtsetzung
Die Rechtsetzung durch Verordnungen und Erlässe ist ein riskanter Drahtseilakt der Regierung. Neben den demokratiepolitischen Bedenken, dass die Regierung am Parlament "vorbeiregiert", werden dadurch Amtshaftungsansprüche möglich, etwa aufgrund der willkürlichen Beschränkung der Öffnung auf kleinere Geschäfte.
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Amtshaftung für Handlungen in Vollziehung der Gesetze
Ansprüche entstehen nur, wenn "Organe in Vollziehung der Gesetze" handeln. Gesetzgebungsorgane Weiterlesen ...