Insolvenzverfahren: Geringe Erleichterungen für Unternehmen in der Corona-Krise
Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, Dienstleistungsunternehmen,
Einzelhandel und Bauunternehmen treffen die Einschränkungen besonders hart,
denn viele von ihnen müssen den Betrieb vollständig einstellen. Wer in dieser
Zeit über keine Rücklagen verfügt, kann nicht einmal seine Fixkosten
begleichen.
Wenn die Einnahmen fehlen, hilft die Stundung von
Sozialversicherungsbeiträgen und Abgaben nur wenig und greifen auch die
durchaus großzügigen Regelungen zur Kurzarbeit nicht. Trotz möglicher
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