Quarantäne und Entgeltfortzahlung
Dienstverhinderung infolge Quarantäne
Wenn ein Arbeitnehmer unter Quarantäne gestellt wird, ist das Entgelt grundsätzlich trotz Entfalls der Arbeitsleistung weiter zu bezahlen. Eine Isolation in Quarantäne ist eine reine Vorsichtsmaßnahme und ist daher arbeitsrechtlich ein sonstiger Dienstverhinderungsgrund. Erst nach Eintritt einer Erkrankung liegt auch ein Krankenstand vor.
Der Arbeitgeber kann nach § 32 Abs 3 Epidemiegesetz Kostenersatz
beim Bund beantragen, und zwar binnen sechs Weiterlesen ...